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15.12.2009

Was muss man bei einer Probefahrt rechtlich beachten

15.12.2009

Eine Probefahrt ist die Grundlage der Entscheidung für den Kauf eines Fahrzeuges. Sie bringt Sicherheit, Komfort und nicht zuletzt eben auch einen Hauch von Spaß mit sich. Angeboten in den verschiedensten Regionen zu den unterschiedlichsten Rahmenbedingungen handelt es sich bei der Probefahrt um einen Aspekt, den die meisten Menschen als den wohl angenehmsten bei der Suche nach einem neuen Fahrzeug verstehen.

Sicherlich ist sie zwischen all den technischen Aspekten und den vielen theoretischen Fragen und Informationen eine gelungene Abwechslung, sie ist aber nun einmal auch ein wichtiger Bestandteil dieser und so sollten die einzelnen Bereiche in keinem Fall außer Acht gelassen werden. In den meisten Fällen kommen die Berater und Händler hier auch Themen zu sprechen, die in der Regel im klassischen Verkaufsgespräch keinen Platz finden. Die Probefahrt ist also nicht mehr nur angenehm und lustig, sie ist vielmehr auch informativ für den Kunden. Immerhin sollte man die wenigen Minuten oder besser eben auch die Kilometer nutzen, um sich intensiv mit dem entsprechenden Fahrzeug auseinanderzusetzen. Man darf gespannt sein, denn nahezu jede Probefahrt bringt die einen oder anderen Überraschungen mit sich. So kann allein das Testen der zahlreichen Ausstattungsmerkmale zu einem echten Abenteuer werden.

Aber trotzdem sollte man in keinem Fall auf diese Dinge verzichten. Für was auch immer man sich hier entscheiden mag, man sollte die notwendige Zeit und Ruhe mitbringen. Aber was muss bei einer Probefahrt rechtlich beachtet werden. Sicherlich handelt es sich bei dieser um eines der gängigsten Angebote, trotzdem haben sich bis heute nur die wenigsten Menschen wirklich intensiv mit dieser auseinandergesetzt. Man darf gespannt sein, denn sowohl die potenziellen Autokäufer als auch die Händler möchten hier auch der sicheren Seite stehen. Es bedarf nicht mehr nur Ruhe und Geduld, sondern letzten Endes auch ein wenig Zeit. In den meisten Fällen werden die Kunden auf der Probefahrt von einem Berater oder eben auch von dem Händler persönlich begleitet. Sicherlich ist dies der sicherste Weg, jedoch in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht die Regel.

Bezug nehmend auf all die verschiedensten rechtlichen Aspekte muss unterschieden werden und so kommt es hier zu unterschiedlichen Standpunkten zwischen Händler und Kunden. Während sich Beide in punkto Versicherungsschutz entsprechend absichern müssen, muss der Händler auch sicher sein, dass das Fahrzeug nach einigen Minuten wieder auf dem Geschäftsgelände zurück ist. In den meisten Fällen entscheiden sich die Unternehmer deswegen für die Kopie des Personalausweises. Da eine Probefahrt, wie eben auch jede andere Autofahrt nie voll und ganz ohne Risiko ist, müssen bereits im Voraus einige Formalitäten erledigt werden. Meldet man die Probefahrt an, sind diese in der Regel nicht mehr nur vorbereitet, sondern auch soweit vorhanden, dass nur noch eine kurze Erklärung und die Unterschrift des Kunden von Nöten sind.

Wenn Händler Probefahrten anbieten möchten, müssen sie sich mit allen Fragen rund um einen ausreichenden Versicherungsschutz auseinandersetzen. Hierbei handelt es sich unter anderem auch um die Absicherung aller Insassen. Zudem müssen sie gewährleisten, dass das einzelne Fahrzeug keine Gefahr darstellt. Somit müssen eventuelle grobe Mängel bereits im Voraus behoben sein.