24.06.2010

Führerschein Verlust bei Straftaten vorerst vom Tisch

24.06.2010 - Quelle: Direkt zur Quelle...

Das Bundesjustizministerium in Hamburg hat den Vorstoß abgelehnt den Führerschein auch bei Straftaten wie Diebstahl oder Körperverletzung zu verlieren. "Ich bin der Meinung, dass wir es bei der geltenden Rechtslage bewenden lassen sollten" hatte die Bundesjustizministerin am 23.6 gesagt.
Eine der Gründe wieso dieser Vorschlag abgelehnt wurde, ist dass die Täter die gar keinen Führerschein besitzen ihn auch nicht verlieren können.
Umgekehrt, wäre gerade für Berufskraftfahrer ein Fahrverbot besonders hart. Bisher reichen Geld und Haftstrafen völlig aus, so Sabine Leutheusser-Scharrenberger.
Die Befürworter waren Hamburgs Justizsenator Till Steffen, die Union und SPD. Sowie der Bund Deutscher Kriminalbeamter und die Gewerkschaft der Polizei. Die Kritiker waren die Länder Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, sowie der Verkehrsclub Deutschland der ADAC und die Linken.

 
 
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